Inklusion

Inklusion hat das Ziel, dass jeder Mensch, egal ob mit oder ohne Behinderung, überall dort dabei sein kann, wo er möchte. Dies gilt auch für den Bereich Schule. Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf besuchen zusammen mit Kindern ohne Behinderung den Unterricht. Die sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule und in der Förderschule ist gleichwertig. Eltern wünschen sich oftmals, dass ihr behindertes Kind in der allgemeinen und ortsnahen Schule unterrichtet wird und nicht an einer speziellen Förderschule. Das Kind kann dann mit Nachbarskindern und Freunden zur Schule gehen und die Wege sind kürzer.

Im dem Schuljahr 1994/95 wurde an unserer Lambertusgrundschule der "Gemeinsame Unterricht" eingeführt, so dass die Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung im Zuge der Inklusion 2014 für uns kein Neuland war. Auch jetzt arbeitet die sonderpädagogische Lehrkraft eng mit der Lehrerin oder dem Lehrer der Grundschule zusammen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist neben der sonderpädagogischen Förderung des einzelnen Kindes auch die Erfahrung aller Kinder, dass sie eine Gemeinschaft bilden und demzufolge auch gemeinsam leben und lernen.

Die konkrete Förderung kann zum Beispiel durch Arbeiten am gleichen Thema auf unterschiedlichen Niveaus geschehen (innere Differenzierung) oder durch äußere Differenzierung, das heißt durch Aufteilung in Gruppen, in denen auf spezielle Anforderungen der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eingegangen wird.

Die sonderpädagogische Unterstützung wird zielgleich genannt, wenn das Kind nach Grundschulrichtlinien unterrichtet werden kann (z. B. bei körperbehinderten Kindern oder Kindern mit Verhaltens- oder Sprachauffälligkeiten). Wird das Kind nach dem Bildungsziel einer Schule für Lernbehinderte oder geistig Behinderte unterrichtet, wird die Förderung zieldifferent genannt. Bei einer zieldifferenten Förderung, erhält das Kind dem individuellen Lernstand entsprechendes Fördermaterial und am Ende des Schulhalbjahres bzw. Schuljahres ein Berichtzeugnis, das den Entwicklungs- und Leistungsstand differenziert darstellt.

Die sonderpädagogische Förderung kann am Ende oder auch während der Grundschulzeit aufgehoben werden, wenn die zuständigen Pädagogen feststellen, dass diese für das Kind nicht länger nötig ist. Ebenso ist es möglich, dass der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf weiterhin bestehen bleibt, auch über die Grundschulzeit hinaus, und das Kind nach der Grundschulzeit auf eine allgemeinbildende weiterführende Schule oder auf eine seinem Förderbedarf entsprechende Förderschule wechselt.

Das Weiterleiten von Informationen und die Offenheit zwischen LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern sind wertvolle und notwendige Bestandteile des inklusiven Unterrichts.

Die Inklusion bietet für alle Kinder die große Chance die Eigenarten des Anderen zu akzeptieren, voneinander zu lernen und vorbehaltlos miteinander umzugehen.

Nach Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 in Deutschland wurde intensiv nach neuen Wegen der sonderpädagogischen Förderung gesucht. Zum Schuljahr 2014/15 wurden die Regelungen zur Inklusion als Maßgabe für alle Schulen umgesetzt.