Schulmitwirkung

Im Schulgesetz des Landes NRW (§ 62 - § 77) ist die Mitwirkung an der Schule geregelt. Die folgenden Gremien bilden für Eltern und Lehrkräfte den Rahmen für eine konstruktive Zusammenarbeit. Die Häufigkeit, mit der die genannten Gremien zusammenkommen, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Bedarf.


Klassenpflegschaft

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Diese wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Ziel der Klassenpflegschaft ist die Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern.

Schulpflegschaft

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretung von beiden Standorten bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n.

Vorsitzender der Schulpflegschaft ist Patrick Richter. Sein Stellvertreter ist Elmar Lohe.


Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium, in dem alle zusammenwirken, die an der Bildungs- und Erziehungsarbeit beteiligt sind. In der Lambertusschule besteht sie aus sechs Elternvertretern der Schulpflegschaft und sechs Lehrervertretern der Lehrerkonferenz. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende.

Elternvertreter
Petra Ahmann
Daniel Görlitz
Elmar Lohe
Patrick Richter
Verena Schulte-Loh
Thorsten Wilmsen
Stellvertreter
Joanna Kemblowski
Julia Krüger
Svenja Riemann
Julia Schwipp
Mareike Soddemann
Astreen Werning
Lehrervertreter
Stephanie Heffels
Norbert Kerst
Ines Simm
Lea Stratmann
Eva Tauber
Egbert Waldmann
Stellvertreter
Elena Beyer
Stephanie Götze
Margret Graf
Claudia Humberg
Melanie Ribbing
Birgit Roggenkamp