Schulmitwirkung

Im Schulgesetz des Landes NRW (§ 62 - § 77) ist die Mitwirkung an der Schule geregelt. Die folgenden Gremien bilden für Eltern und Lehrkräfte den Rahmen für eine konstruktive Zusammenarbeit. Die Häufigkeit, mit der die genannten Gremien zusammenkommen, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Bedarf.


Klassenpflegschaft

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Diese wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Ziel der Klassenpflegschaft ist die Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern.

Schulpflegschaft

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretung von beiden Standorten bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n.

Vorsitzender der Schulpflegschaft ist Patrick Richter. Seine Stellvertreterin ist Petra Ahmann.


Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium, in dem alle zusammenwirken, die an der Bildungs- und Erziehungsarbeit beteiligt sind. In der Lambertusschule besteht sie aus sechs Elternvertretern der Schulpflegschaft und sechs Lehrervertretern der Lehrerkonferenz. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende.

Elternvertreter
Petra Ahmann
Silke Hefner
Elmar Lohe
Patrick Richter 
Astreen Werning
Thorsten Wilmsen
Stellvertreter
Anastasia Daldrup
Sina Frönd
Patricia Kraus
Nadine Schiffer
Julia Schwipp
Mareike Soddemann
Lehrervertreter
Lisanne Hager
Stephanie Heffels
Stefanie König
Melanie Ribbing
Karen Stewener
Eva Tauber
Stellvertreter
Stephanie Götze
Claudia Humberg
Kerstin Kaemper
Anne Leppmann
Ines Simm
Lea Stratmann