Im Schulgesetz des Landes NRW (§ 62 - § 77) ist die Mitwirkung an der Schule geregelt. Die folgenden Gremien bilden für Eltern und Lehrkräfte den Rahmen für eine konstruktive Zusammenarbeit. Die Häufigkeit, mit der die genannten Gremien zusammenkommen, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Bedarf.
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Diese wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Ziel der Klassenpflegschaft ist die Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern.
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretung von beiden Standorten bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n.
Vorsitzender der Schulpflegschaft ist Patrick Richter. Seine Stellvertreterin ist Petra Ahmann.
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium, in dem alle zusammenwirken, die an der Bildungs- und Erziehungsarbeit beteiligt sind. In der Lambertusschule besteht sie aus sechs Elternvertretern der Schulpflegschaft und sechs Lehrervertretern der Lehrerkonferenz. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende.
Elternvertreter |
Petra
Ahmann |
Silke
Hefner |
Elmar
Lohe |
Patrick
Richter |
Astreen
Werning |
Thorsten
Wilmsen |
Stellvertreter |
Anastasia
Daldrup |
Sina
Frönd |
Patricia
Kraus |
Nadine
Schiffer |
Julia
Schwipp |
Mareike
Soddemann |
Lehrervertreter |
Lisanne
Hager |
Stephanie Heffels |
Stefanie König |
Melanie
Ribbing |
Karen
Stewener |
Eva
Tauber |
Stellvertreter |
Stephanie
Götze |
Claudia
Humberg |
Kerstin
Kaemper |
Anne
Leppmann |
Ines
Simm |
Lea
Stratmann |