Schulmitwirkung
Im Schulgesetz des Landes NRW (§ 62 - § 77) ist die Mitwirkung an der Schule geregelt. Die folgenden Gremien bilden für Eltern und Lehrer den Rahmen für eine konstruktive Zusammenarbeit.
Klassenpflegschaft | Schulpflegschaft | Schulkonferenz |
Die Häufigkeit, mit der die genannten Gremien zusammenkommen, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Bedarf.
Klassenpflegschaft:
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Diese wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Ziel der Klassenpflegschaft ist die Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern.
Schulpflegschaft:
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretung bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n.
Vorsitzender der Schulpflegschaft ist Patrick Richter. Sein Stellvertreter ist Elmar Lohe.
Schulkonferenz:
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium, in dem alle zusammenwirken, die an der Bildungs- und Erziehungsarbeit beteiligt sind. In der Lambertusschule besteht sie aus sechs Elternvertretern und sechs Lehrervertretern. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende.
Elternvertreter der Schulkonferenz:
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Lehrervertreter der Schulkonferenz:
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