Schulmitwirkung

Im Schulgesetz des Landes NRW (§ 62 - § 77) ist die Mitwirkung an der Schule geregelt. Die folgenden Gremien bilden für Eltern und Lehrkräfte den Rahmen für eine konstruktive Zusammenarbeit. Die Häufigkeit, mit der die genannten Gremien zusammenkommen, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Bedarf.


Klassenpflegschaft

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Diese wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Ziel der Klassenpflegschaft ist die Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern.

Schulpflegschaft

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretung von beiden Standorten bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n.

Vorsitzender der Schulpflegschaft ist Patrick Richter. Seine Stellvertreterin ist Petra Ahmann.


Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium, in dem alle zusammenwirken, die an der Bildungs- und Erziehungsarbeit beteiligt sind. In der Lambertusschule besteht sie aus sechs Elternvertretern der Schulpflegschaft und sechs Lehrervertretern der Lehrerkonferenz. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende.

Elternvertreter
Elmar Lohe 
Thorsten Wilmsen 
Silke Hefner 
Julia Schwipp  
Julia Krüger 
Annabelle Bultmann
Stellvertreter
Mareike Soddemann
Desiree de Boer 
Astrid Zieminski 
Katharina Groß 
Britta Pennekamp
Jessica Krüger 
Lehrervertreter
Stephanie Heffels
Thomas Wilfling 
Melanie Ribbing 
Eva Tauber 
Stephanie König 
Anna Beermann 
Stellvertreter
Egbert Waldmann 
Elena Beyer
Lea Stratmann
Stephanie Götze 
Anne Leppmann
Ines Simm