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Schulmitwirkung

Im Schulgesetz des Landes NRW (§ 62 - § 77) ist die Mitwirkung an der Schule geregelt. Die folgenden Gremien bilden für Eltern und Lehrer den Rahmen für eine konstruktive Zusammenarbeit.

Klassenpflegschaft Schulpflegschaft Schulkonferenz

Die Häufigkeit, mit der die genannten Gremien zusammenkommen, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Bedarf.

Klassenpflegschaft:

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen aus ihren Reihen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Ziel der Klassenpflegschaft ist die Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern.


Schulpflegschaft:

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretungen bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n.

Vorsitzender der Schulpflegschaft ist Patrick Richter. Sein Stellvertreter ist Elmar Lohe.


Schulkonferenz:

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammenwirken. In der Lambertusschule besteht sie aus sechs Elternvertretern und sechs Lehrervertretern. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende.

Elternvertreter der Schulkonferenz:

  • Petra Ahmann              
  • Patrick Richter
  • Daniel Görlitz
  • Verena Schulte-Loh
  • Elmar Lohe
  • Thorsten Wilmsen   

Lehrervertreter der Schulkonferenz:

  • Stephanie Heffels
  • Lea Stratmann              
  • Norbert Kerst     
  • Eva Tauber
  • Ines Simm
  • Egbert Waldmann